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Behinderungs-​ oder krank­heits­be­ding­te Mehr­be­dar­fe

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Stu­die­ren­den mit behinderungs-​ oder krank­heits­be­ding­ten Mehr­be­dar­fen soll­ten sich früh­zei­tig und um­fas­send über Kos­ten­trä­ger und An­trags­ver­fah­ren in­for­mie­ren und eine in­di­vi­du­el­le Be­ra­tung in An­spruch neh­men. 

Be­ra­tungs­stel­len:

Stu­die­ren­de mit Be­hin­de­rung, chro­ni­scher oder psy­chi­scher Er­kran­kung haben unter Um­stän­den hö­he­re Kos­ten für den all­ge­mei­nen Le­bens­un­ter­halt und die Durch­füh­rung eines Stu­di­ums zu de­cken.

Unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen Be­trof­fe­ne des­halb, auch neben den BAföG-​Leistungen, So­zi­al­leis­tun­gen nach dem SGB II, SGB IX oder SGB XII in An­spruch neh­men. 

Aber auch eine Kos­ten­über­nah­me be­stimm­ter Mehr­be­dar­fe, wie z.B. Hilfs­mit­tel, durch die Kran­ken­kas­se ist mög­lich. 

Nicht zu­letzt kann bei der Kran­ken­kas­se auch ge­prüft wer­den, ob Stu­die­ren­de sich von der ge­setz­li­chen Zu­zah­lung bei Me­di­ka­men­ten oder Hilfs­mit­teln be­frei­en las­sen kön­nen. 

Wel­che Kos­ten­trä­ger gibt es?

Wenn Sie Ihre in­di­vi­du­el­len Be­dar­fe ge­klärt haben, muss un­ter­schie­den wer­den, um wel­che Art von Mehr­auf­wand es sich han­delt. 

Je nach Art des in­di­vi­du­el­len Mehr­be­darfs sind an­de­re Kos­ten­trä­ger zu­stän­dig. Dabei ist zu prü­fen, wer vor­ran­gig für ent­ste­hen­de Kos­ten auf­kommt.

Als aus­bil­dungs­ge­präg­te Mehr­be­dar­fe gel­ten z.B. behinderungs-​ und stu­di­en­be­dingt er­for­der­li­che Studien-​ und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­as­sis­ten­zen, tech­ni­sche Hilfs­mit­tel und mo­bi­li­täts­si­chern­de Hil­fen, die z.B. not­wen­dig sind, um Lern- und Prü­fungs­si­tua­tio­nen zu be­wäl­ti­gen oder den Cam­pus zu er­rei­chen.

Nicht-​ausbildungsgeprägte Mehr­be­dar­fe sind dem all­ge­mei­nen Le­bens­un­ter­halt oder der Teil­ha­be an der Ge­sell­schaft zu­ge­ord­net: z.B. behinderungs-​ oder krank­heits­be­ding­te Zu­satz­auf­wen­dun­gen für die Er­näh­rung, Hy­gie­ne, Woh­nen, Pfle­ge, Frei­zeit­ge­stal­tung oder Ge­sund­heits­vor­sor­ge. 

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